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Uebergabeprotokoll und Inventar

Am Anfang und am Ende der Mietvertragsdauer erstellen die zwei Vertragsparteien ein Uebergabe- bzw. Abnahmeprotokoll in zwei Exemplaren und unterschreiben es vor Ort. Der Mieter und der Vermieter erhalten je ein Exemplar. Bei einer möblierten Wohnung muss ein detailliertes Inventar aufgenommen werden. Das Uebergabeprotokoll ist fester Bestandteil des Mietvertrages.

Vorabnahme

Vor dem Abnahmedatum trifft die Liegenschaftsverwalterin den Mieter für eine Vorabnahme. Bei dieser Gelegenheit wird der Mieter über seine Verantwortung und den Ablauf der Uebergabe informiert und erhält eine Checkliste, um sich bestens vorzubereiten.

Aufnahme der Mängel

Bei der Objektübergabe beim Einzug oder beim Auszug ist die Wohnung, das Einfamilienhaus oder das Geschäftslokal perfekt gereinigt und ganz geräumt zurückzugeben. Der Rasen muss gemäht und die Hecken und Pflanzen müssen zurückgeschnitten und gepflegt sein. Die Mängel und Schäden sind im Uebergabeprotokoll aufzuführen. Der Mieter eines Einfamilienhauses muss dem Verwalter eine Kopie seiner letzten Unterhaltsrechnungen übergeben (Kaminfeger, Kanal- und Dachrinnenreinigung, Heizungsunterhalt, Boilerentkalkung, Lüftungsunterhalt bei Minergiehaus).

Schäden reparieren

Beim Einzug sind die durch den Eigentümer zu reparierenden Schäden aufzuführen.

Beim Auszug anerkennt der Mieter die Schäden, für welche er verantwortlich ist, und erlaubt der Verwaltung, die notwendigen Reparaturen vorzunehmen und verplichtet sich, die betreffenden Rechnungen zurückzuvergüten. Im Prinzip werden die Schäden durch die obligatorische Haftpflichtversicherung übernommen.

Zähler ablesen

Die Elektro-, Wasser und Gaszähler (oder Oeltank) sind abzulesen und aufzuführen, damit der exakte Verbrauch dem Mieter in Rechnung gestellt werden kann. Wenn die Zähler nicht zugänglich sind, sind die Services Industriels de Genève (SIG) vorgängig zu kontaktieren, damit am Uebergabedatum ein Techniker für die Zählerablesung vorbeikommen kann. Um einen Unterbruch der Energieliferung zu verhindern, dürfen die Gas- und Elektrizitätsverträge nicht gekündigt werden. Die Verwaltung überliefert der SIG die Ablesungen, die neue Adresse des ausgezogenen Mieters und die Kontaktdaten des einziehenden Mieters.

Die Schlüsselübergabe

Alle Schlüssel, inklusive kopierte, müssen abgegeben werden. Wenn Schlüssel verloren gegangen sind, ist das Schloss auf Kosten des Mieters auszuwechseln. Die Schlüssel der Innentüren sind stecken zu lassen.

Reibungsloser Ablauf wichtig

Um Missverständnisse und Konflikte zu verhindern, ist eine gute Vorbereitung der Objektübergabe ausschlaggebend. Beim Einzug schätzt es der Mieter, wenn er nicht noch die Unannehmlichkeiten von auszuführenden Arbeiten ertragen muss. Beim Auszug ist er zufrieden, wenn die Abschlussrechnung unverzüglich erstellt und die Bankgarantie rasch aufgelöst werden kann.

© Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin

 

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