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Definition Grundstück

Gemäss Artikel 655 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches:

1. Gegenstand des Grundeigentums sind die Grundstücke

2. Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind:

  1. die Liegenschaften
  2. die in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechte
  3. die Bergwerke
  4. die Miteigentumsanteile an Grundstücken

 3. Als selbständiges und dauerndes Recht kann eine Dienstbarkeit eines Grundstücks ins Grundbuch aufgenommen werden, wenn sie:

  1. weder zugunsten eines berechtigten Grundstücks noch ausschliesslich zugunsten einer bestimmten Person errichtet ist und
  2. auf wenigstens 30 Jahre oder auf unbestimmte Zeit errichtet ist.

Die Form des Vertrags

Der Vertrag auf Eigentumsübertragung bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. Jeder Kanton hat seine eigenen Vorschriften betreffend der öffentlichen Beurkundung. In Genf stellt der Notar die öffentliche Urkunde aus.

Der Verkauf von Aktien einer Immobiliengesellschaft (SI oder SIAL) ist kein Immobilienverkauf, da die Aktiengesellschaft als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist und der Verkauf durch den Uebertrag der Aktien erfolgt.

Der Inhalt des Kaufvertrags

Der Inhalt unterscheidet sich von Fall zu Fall und es gibt keinen Standardvertrag. Er wird durch den Notar erstellt.

 Beispiel möglicher Inhalt eines Kaufvertrags für eine Einfamilienhaus:

  • Vertragsparteien
  • Beschrieb des Grundstücks
  • Bauzone
  • Ursprung des Grundstücks
  • Anmerkungen
  • Dienstbarkeiten
  • Grundlasten
  • Verpflichtung zur Eigentumsübertragung
  • Uebergang
  • Preis
  • Deklaration der Integralität des Verkaufspreises
  • Zahlungsbedingungen
  • Uebernahme der bestehenden Hypothek
  • Lex Koller
  • Familienwohnung
  • Steuern (Grundstücksteuern, Grundstückgewinnsteuern)
  • Kontrolle der elektrischen Anlagen
  • Provisionen
  • Grundbuchantrag
  • Wahl des Wohnsitzes
  • Unterschrift

 

Weitere Informationen, die Sie interessieren könnten:

Oeffentliche Beurkundung und Kaufvertrag

 

© Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin