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Wenn Sie Ihre Wohnung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufgeben möchten, können Sie sich vor Ablauf des Mietvertrags von Ihren Verpflichtungen befreien lassen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

Einen Nachfolgemieter präsentieren

Sie müssen einen Nachmieter präsentieren, der zahlungsfähig und für den Vermieter zumutbar ist. Er oder sie muss auch bereit sein, den Mietvertrag zu denselben Bedingungen zu übernehmen.

Zu beachtende Hinweise

Nach den allgemeinen Mietbedingungen und dem Rahmenvertrag für die Westschweiz müssen Sie mindestens 30 Tage vor dem 15. oder dem Monatsende kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Ersatzkandidat vorgestellt wurde.

Das Kündigungsschreiben

Das Kündigungsschreiben muss per Einschreiben an die Hausverwaltung geschickt werden und von allen Mitmietern unterzeichnet sein. Bei Familienunterkünften müssen der Ehemann und die Ehefrau oder beide eingetragenen Partner unterschreiben. Sie muss das Datum der Rückgabe und die Adresse des Wohnobjekts, das Sie mieten, enthalten. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs des Schreibens.

Die Verpflichtung des Vermieters

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Mietvertrag mit der von Ihnen vorgestellten Person abzuschließen, aber Sie sind von Ihren Verpflichtungen befreit, wenn der von Ihnen gestellte Bewerber die oben genannten Bedingungen erfüllt. Wenn Sie keinen Nachmieter finden, müssen Sie die Miete bis zur nächsten vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist zahlen.

 

 © Esther Lauber, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänderin, Immobilien-Treuhandbüro (Liegenschsaftsverwaltung, Makelei, Beratung), Carouge, Genf, Deutsch, Französisch, Englisch